01 Dez 2015

Die Europäische Kommission setzt neue Prioritäten für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und berufliche Bildung 2020 (ET 2020)

et2020-tbnDer Europäische Rat hat am 23. November 2015 den gemeinsamen Bericht 2015 über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) angenommen. Der Bericht ist das Ergebnis einer Halbzeitbilanz des strategischen Rahmens ET 2020, in die unabhängige Evaluationen, Länderberichte, politische Debatten und eingehende Konsultationen mit betroffenen Akteuren eingeflossen sind. Der Bericht fasst zum einen die im letzten Arbeitszyklus (2012-2014) erzielten Fortschritte und den Halbzeitstand des strategischen Rahmens ET 2020 zusammen. Zum anderen enthält er mehrere wichtige Änderungsvorschläge.

Insbesondere fordert der Bericht eine kohärente Bildungspolitik über alle Ebenen hinweg – von der frühkindlichen Bildung bis hin zur Erwachsenenbildung. Außerdem wird betont, dass es für die Umsetzung der notwendigen Reformen unerlässlich ist, die Faktengrundlage im Bildungsbereich zu stärken und wechselseitiges Lernen zu erleichtern. Zu diesem Zweck wird im Bericht vorgeschlagen, die europäische Zusammenarbeit innerhalb dieses strategischen Rahmens bis 2020 fortzuführen, d. h. den Arbeitszyklus von 3 auf 5 Jahre zu verlängern. Schließlich kündigt der Bericht sechs neue prioritäre Bereiche für den strategischen Rahmen ET 2020 an, mit deren Hilfe die strategischen Ziele von ET 2020, die vom Rat im Jahr 2009 beschlossen wurden, erreicht werden sollen. Diese prioritären Bereiche beziehen sich auf mehrere Herausforderungen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, wie das Problem der frühen Schulabgänger oder Attraktivität und Prestige des Lehrerberufs. Dies sind die neuen prioritären Bereiche:

  • relevante und hochwertige Fertigkeiten und Kompetenzen für Beschäftigungsfähigkeit, Innovation und bürgerschaftliches Engagement;
  • inklusive Bildung, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung, Bürgerkompetenz;
  • eine offene und innovative allgemeine und berufliche Bildung, die sich die Errungenschaften des digitalen Zeitalters in vollem Umfang zu eigen macht;
  • verstärkte Unterstützung der Lehrkräfte;
  • Transparenz und Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen;
  • nachhaltige Investitionen, Leistung und Effizienz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung.

Diese neuen Prioritäten für die kommenden 5 Jahre bis 2020 ersetzten die 13 Bereiche des vergangenen Arbeitszyklus; sie werden mit Hilfe der Arbeitsmethoden und des Instrumentariums von ET 2020 überwacht. Die im Bericht aufgeführten Schwerpunktbereiche sollen gewährleisten, dass die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung unter anderem soziale Mobilität und Chancengleichheit fördern, den sozialen Zusammenhalt stärken, Radikalisierungstendenzen entgegenwirken und die Grundlage für demokratische Werte und bürgerschaftliches Engagement legen.