Alle europäische Bildungssysteme haben Probleme, mit Vielfalt umzugehen, Schüler_innen mit sonderpädagogischen Förderbedarf den Zugang zu Regelschulen und entsprechende Hilfsangebote bereitzustellen und damit Inklusion in der Bildung zu fördern. Diese Kinder sind immer noch vielen Vorurteilen ausgesetzt und werden durch rechtliche, verwaltungstechnische und physische Barrieren in Bildungsinstitutionen daran gehindert, ihr Recht auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe voll wahrzunehmen.
Viele Faktoren verhindern, dass sich der Grundsatz „Bildung für alle“ in der Praxis entwickelt und durchsetzt. In vielen europäischen Ländern gibt es weiterhin Sonderschulen in der einen oder anderen Form.
Weil das Thema Inklusion in der Aus- und Fortbildung von Lehrpersonen nicht immer vorkommt[1], fehlen vielen Lehrkräften in Regelschulen das Wissen, die Fertigkeiten und auch Materialien, um Schüler_innen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf bzw. Behinderungen gleichzeitig in Regelklassen zu unterrichten[2][3]. In einigen EU-Länder mit freier Schulwahl, ist es für Kinder mit speziellen Bedürfnissen und anderen gefährdeten Gruppen möglicherweise schwer, in Schulen von hoher Qualität aufgenommen zu werden, die vor allem Schüler_innen mit überdurchschnittlichen Leistungen suchen[4].
Außerdem ist es für Schüler_innen mit Förderbedarf womöglich schwierig, sich an die standardisierten und unflexiblen Lehrpläne anzupassen, die in manchen europäischen Ländern immer noch die Regel sind[1]. Nichtversetzung und Schulverweise tragen zur Diskriminierung lernschwacher Schüler_innen bei[1] und sind einer der Faktoren, die zum vorzeitigen Schulabbruch beitragen[5]. Bei Menschen mit Behinderungen ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie die Schule mit geringen oder keinen Qualifikationen verlassen, besonders hoch, und Behinderte in der Altersgruppe von 16-24 Jahren sind seltener im Bildungssystem integriert und streben seltener einen höheren Bildungsabschluss an als ihre Altersgenossen[1][5].
Inklusive Bildung ist ein vielschichtiges Thema. Um sonderpädagogische Förderung innerhalb der Regelschulen zu realisieren, sind sowohl politischer Wille erforderlich als auch die Umsetzung EU-weiter und nationaler politischer Initiativen in Schulalltag und Unterrichtspraxis[6]. Um die rechtliche Grundlage für inklusive Bildung zu stärken, sollten alle EU-Mitgliedstaaten politische Richtlinien und Rechtsvorschriften erlassen, die Menschen mit und ohne Behinderungen ein Recht auf inklusive Bildung garantieren[6]. Um die Situation von Schüler_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu verbessern, sollten politische Maßnahmen getroffen werden, um die Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen anzupassen[1][4], Betreuungspersonal auszubilden und technische Hilfsmittel, wie IT-gestützte Lehrmittel, bereitzustellen[4]. Physische Barrieren vor und in Schulen müssen beseitigt und die Räumlichkeiten von Schulen und Universitäten müssen an eine inklusive Bildung und den nahtlosen Übergang zwischen allen Bildungsstufen angepasst werden[3][4][6][7]. Die Beteiligung von behinderten Schüler_innen, deren Eltern, Interessengruppen und anderen Akteuren an bildungspolitischen Entscheidungsprozessen auf allen Ebenen kann dazu beitragen, die politischen Vorgaben besser an ihre Bedürfnisse anzupassen[4].